Dienstag, 30. August 2016

Kommentar zum Antikorruptionsgesetz



Mit einem Bein im Gefängnis? (UroForum-Heft 7/8.2016)



Das Antikorruptionsgesetz hat das Potenzial zur allgemeinen Verunsicherung der Gesundheitswirtschaft. Inhaltlich unpräzise und ohne Rücksicht auf legitime bestehende Kooperationsstrukturen formuliert, sät es den Generalverdacht des korrupten Arztes. Gleichzeitig erhalten die Organe der Rechtspflege einen Freifahrtschein für viele Verdächtigungen.

Vor allem niedergelassene Urologen und Kongressveranstalter wie die DGU haben Anlass zur Sorge. Eigentlich unverfängliche Aktivitäten wie Kongressveranstaltung, Anwendungsbeobachtungen oder wirtschaftliche Verbünde in der ambulanten und stationären Urologie können zum juristischen Vabanque-Spiel werden. Auf der anderen Seite werden zum Beispiel staatsanwaltliche Praxis- und Hausdurchsuchungen leichter. Je nach Auslegung des Gesetzes droht jetzt eine Lawine von Ermittlungsverfahren und Prozessen.

Ob die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung gegen das Antikorruptionsgesetz verstößt, klingt wie eine ketzerische Frage, die aber durchaus nicht von der Hand zu weisen ist. Schließlich wird es dadurch Urologen geben, die mehr oder weniger davon profitieren. Schon das könnte ausreichen. Da der G-BA offenbar 2017 die urologischen Tumoren, also vor allem das Prostatakarzinom, zur ASV-Leistung machen will, wird es nun konkret. In Augsburg trafen sich kürzlich bayerische Kliniker und Niedergelassene, um zur Stunde X eine fertige Struktur und ein plausibles Konzept anbieten zu können – getreu dem Motto „Wer zu spät kommt, den bestraft der Hämatoonkologe.“

Die Frage der digitalen Medizin hat wenig mit der Sorge des Arztes um die sicheren Daten seiner Patienten zu tun, sondern vor allem mit der riesigen Angst, Daten mit Konkurrenten auf dem Gesundheitsmarkt teilen zu müssen. Dadurch könnten ja Vergleiche hinsichtlich der eigenen Behandlungsqualität und der korrekten Abrechnung der Leistungen möglich werden. Deshalb haben es die elektronische Gesundheitskarte und eHealth insgesamt so schwer. Das zeigten die vielen Veranstaltungen des Hauptstadtkongresses zur digitalen Medizin überdeutlich.

Im Ressort Diagnostik & Therapie finden Sie einen ersten Bericht vom diesjährigen ASCO zur Perspektive der Krebsimmuntherapie für die Behandlung des Blasenkarzinoms. Mehr als 30 Jahre tat sich in diesem Bereich fast nichts, nun gibt es Fortschritte zu vermelden! Außerdem blicken wir auf den deutschen Andrologen-Kongress im September in Saarbrücken und sprechen mit Kon­gress- und Verbandspräsident über die zentralen Themen. Prof. Kathleen Herkommer verdeutlicht dazu in ihrem Beitrag, wie groß der Fortbildungsbedarf der Urologen in der Sexualmedizin ist.

Ein weiterer medizinischer Schwerpunkt des Hefts dreht sich um die operative Therapie. Wir informieren Sie über neue Therapiemethoden für kleine Metastasen (Dr. Tobias Maurer), die Robotik bei Nierenteilresektion (Dr. Hartwig Schwaibold), postoperative Harntrakt-Fisteln (Jörn Beier) sowie die radikale Prostatektomie nach HoLEP (Dr. Nabil Atassi). Des Weiteren blicken wir auf Neues in der urologischen Bildgebung. Dr. Jonas Schiffmann und Kollegen untersuchen die Kombination aus Elastografie mit Echtzeitultraschall im Hinblick auf die Zahl der notwendigen Prostatabiopsien.

Schließlich gehen wir auf die Sorgen ein, die sich viele niedergelassene Urologen um die spätere Nachbesetzung und den Verkauf ihrer Praxis machen. Rechtsanwalt Jörg Hohmann erläutert, wo die juristischen Hürden liegen: Risiko Nachbesetzung!

Franz-Günter Runkel

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