Mit einem Bein im Gefängnis?
(UroForum-Heft 7/8.2016)
Das
Antikorruptionsgesetz hat das Potenzial zur allgemeinen Verunsicherung der
Gesundheitswirtschaft. Inhaltlich unpräzise und ohne Rücksicht auf legitime
bestehende Kooperationsstrukturen formuliert, sät es den Generalverdacht des
korrupten Arztes. Gleichzeitig erhalten die Organe der Rechtspflege einen
Freifahrtschein für viele Verdächtigungen.
Vor allem
niedergelassene Urologen und Kongressveranstalter wie die DGU haben Anlass zur
Sorge. Eigentlich unverfängliche Aktivitäten wie Kongressveranstaltung, Anwendungsbeobachtungen
oder wirtschaftliche Verbünde in der ambulanten und stationären Urologie können
zum juristischen Vabanque-Spiel werden. Auf der anderen Seite werden zum
Beispiel staatsanwaltliche Praxis- und Hausdurchsuchungen leichter. Je nach Auslegung
des Gesetzes droht jetzt eine Lawine von Ermittlungsverfahren und Prozessen.
Ob die Ambulante
Spezialfachärztliche Versorgung gegen das Antikorruptionsgesetz verstößt,
klingt wie eine ketzerische Frage, die aber durchaus nicht von der Hand zu
weisen ist. Schließlich wird es dadurch Urologen geben, die mehr oder weniger
davon profitieren. Schon das könnte ausreichen. Da der G-BA offenbar 2017 die
urologischen Tumoren, also vor allem das Prostatakarzinom, zur ASV-Leistung
machen will, wird es nun konkret. In Augsburg trafen sich kürzlich bayerische
Kliniker und Niedergelassene, um zur Stunde X eine fertige Struktur und
ein plausibles Konzept anbieten zu können – getreu dem Motto „Wer zu spät
kommt, den bestraft der Hämatoonkologe.“
Die Frage der digitalen
Medizin hat wenig mit der Sorge des Arztes um die sicheren Daten seiner
Patienten zu tun, sondern vor allem mit der riesigen Angst, Daten mit
Konkurrenten auf dem Gesundheitsmarkt teilen zu müssen. Dadurch könnten ja
Vergleiche hinsichtlich der eigenen Behandlungsqualität und der korrekten
Abrechnung der Leistungen möglich werden. Deshalb haben es die elektronische
Gesundheitskarte und eHealth insgesamt so schwer. Das zeigten die vielen
Veranstaltungen des Hauptstadtkongresses zur digitalen Medizin überdeutlich.
Im Ressort Diagnostik
& Therapie finden Sie einen ersten Bericht vom diesjährigen ASCO zur
Perspektive der Krebsimmuntherapie für die Behandlung des Blasenkarzinoms. Mehr
als 30 Jahre tat sich in diesem Bereich fast nichts, nun gibt es Fortschritte
zu vermelden! Außerdem blicken wir auf den deutschen Andrologen-Kongress im
September in Saarbrücken und sprechen mit Kongress- und Verbandspräsident über
die zentralen Themen. Prof. Kathleen Herkommer verdeutlicht dazu in ihrem
Beitrag, wie groß der Fortbildungsbedarf der Urologen in der Sexualmedizin ist.
Ein weiterer
medizinischer Schwerpunkt des Hefts dreht sich um die operative Therapie. Wir
informieren Sie über neue Therapiemethoden für kleine Metastasen (Dr. Tobias
Maurer), die Robotik bei Nierenteilresektion (Dr. Hartwig Schwaibold),
postoperative Harntrakt-Fisteln (Jörn Beier) sowie die radikale Prostatektomie
nach HoLEP (Dr. Nabil Atassi). Des Weiteren blicken wir auf Neues in der
urologischen Bildgebung. Dr. Jonas Schiffmann und Kollegen untersuchen die
Kombination aus Elastografie mit Echtzeitultraschall im Hinblick auf die Zahl
der notwendigen Prostatabiopsien.
Schließlich gehen wir auf die Sorgen ein, die sich viele
niedergelassene Urologen um die spätere Nachbesetzung und den Verkauf ihrer
Praxis machen. Rechtsanwalt Jörg Hohmann erläutert, wo die juristischen Hürden
liegen: Risiko Nachbesetzung!
Franz-Günter Runkel

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