Dienstag, 14. Februar 2017

Rot-Rot-Grün-Option erschreckt die Urologen


In diesen Wochen beginnt der Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst. Rechnerisch ist am Wahlabend entweder eine CDU- oder eine SPD-geführte Regierungskoalition als Sieger zu erwarten. 

Wahrscheinlich würde eine SPD-geführte Koalition das Modell einer einheitlichen Bürgerversicherung umsetzen. Die Überlebenschancen der privaten Krankenversicherung und auch der privatmedizinischen Wahlleistungen wären in diesem Fall eher klein. Kein Wunder, dass viele niedergelassenen Urologen dieser möglichen Linkskoalition im Bund mit großer Sorge entgegenblicken.

„Chancen für alle“ verspricht die SPD in einem Impulspapier rund um die Kernpunkte Bürgerversicherung, Telemedizin, mehr Steuergelder für die Kliniken und Stärkung der Allgemeinmedizin. Ende Mai will der SPD-Bundesparteitag daraus sein Bundestagswahl­programm beschließen. Ihre Ziele in der Gesundheitspolitik beschreibt die SPD so: „Die Trennung von privat und gesetzlich Versicherten und die empfundenen Un­terschiede in der Versorgung, z. B. bei den Wartezeiten auf Arzttermine, wird als ungerecht empfunden. Die SPD wird die Zwei-Klassen-Medizin beenden. Wir werden erstmals alle gleich versichern – in der paritätischen Bürger­versicherung. Bisher Privatversicherte kön­­nen wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln möchten. Der Beitrag soll wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten gezahlt werden.“

SPD: für alle Patienten eine „einheitliche Honorarordnung“  

Ein Grundfehler der bisherigen Zwei-Klassen-Medizin besteht nach Ansicht der Sozialdemokratie darin, dass Privatpatienten durch eine höhere Vergütung bevorzugt werden. Deshalb werde die SPD mit der Bürgerversicherung eine „neue, einheitliche Honorarordnung“ für Ärzte“ einführen. Die SPD will zusätzlich einen „Marktwächter Gesundheit“ positionieren und startet damit einen neuen Angriff auf ihren Lieblingsfeind: die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). „Die Flut kostenpflichtiger, medizinisch aber oft überflüssiger IGeL-Leistungen wollen wir eindämmen“, heißt es in einem Programm-Entwurf zur Bundestagswahl. Selbstzahlerleistungen sind für die SPD schon lange ein Ärgernis. Der „Marktwächter Gesundheit“ soll eine Mischung aus digitalem Beschwerdeportal und Informationstool werden. Individuelle Gesundheitsleistungen sollen damit engmaschig überwacht werden, wie die FAZ schreibt. Der Zeitung zufolge sehen die SPD-Pläne vor, dass künftig vereinheitlichte Informa­tionsaushänge in den Praxen Pflicht werden, auf denen dargelegt wird, „warum IGeL-Leistungen nicht von den Krankenkassen bezahlt werden“. Jeder Facharzt wird nach dem Willen der SPD verpflichtet sein, zwischen Kassensprechstunden und Privatsprechstunden mit Wahlleistungen zu unterscheiden. Eine Mischung wäre dann gesetzlich untersagt. Der „Marktwächter Gesundheit“ soll ein Frühwarnnetzwerk sein, das in der Art eines Vergleichs­portals im Internet funktionieren soll.

Die CDU verfolgt eine Gesundheitspolitik der Regulierung

Von einer CDU-geführten Gesundheitspolitik werden auf der anderen Seite kaum radikale Systemveränderungen erwartet. Die Politik des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe war in der ablaufenden Le­gis­laturperio­de eher auf die stationäre Versorgung (Krankenhausstruktur­gesetz), die Pfle­ge (Pflegestärkungsgesetz) sowie die Kostendämpfung im Arzneimittelsektor (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz) konzentriert. In der am­bulanten Facharztmedizin ging es vor allem um Regulierung und Systemop­timierung, weniger um Veränderung.

Das Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 zum Beispiel regulierte die ­Bedarfsplanung neu, schuf Anreize für strukturschwache Regionen und schrieb Termin-Servicestellen für die Arzttermingarantie vor. Mit dem E-Health-Gesetz wird eine Telematik­infrastruktur eingerichtet, Video-Konsultationen und elektronische Patientenakte werden festgeschrieben. Gleichzeitig erfolgt eine detaillierte Regulierung der digitalen Medizin. Das Anti­korruptionsgesetz erhebt die Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten, Psychotherapeuten und allen Heil­beruflern zu Straftatbeständen. Wer aufgrund des neuen § 299a SGB V angeklagt wird, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft und Geldstrafen.

Der BDU vermisst in Gröhes Politik den Facharztbezug

Eigentlich stehen die niedergelassenen Fachärzte vor einer Wahl ohne Optionen. Für Dr. Holger Uhthoff, erster Vizepräsident des BDU, zum Beispiel ist die Politik Hermann Gröhes keine wirkliche Gesundheitspolitik für Fachärzte. „Er hat einen Wust von Gesetzen auf den Weg gebracht, aber die niedergelassenen Ärzte spielten da eigentlich überhaupt keine Rolle. Vorhaben wie das E-Health Gesetz, das Patientenrechtegesetz oder das Antikorrup­tionsgesetz dienen eher dazu, uns Fachärzten die Arbeit weiter zu verkomplizieren. Wir werden uns in nächster Zeit sehr intensiv mit den Wahlprogrammen der Parteien befassen und diese auch zum Thema der Hauptausschusssitzung im Frühjahr machen“, so Uhthoff.

Im Bild: Dr. Holger Uhthoff, erster BDU-Vizepräsident / Foto: privat
Neben der Gröheschen Kontrollpolitik kritisiert Uhthoff die Zwei-Klassen-Medizin der SPD-Politik von Karl Lauterbach. „Wir wissen, was wir von der Bürgerversicherung zu halten haben. Es ist ein frommer Wunsch anzunehmen, dass die Zeiten der Zwei-Klassen-­Medizin mit der Bürgerversicherung zu Ende geht. Was passiert denn, wenn sie tatsächlich eingeführt wird? Es wird die Gruppe der Versicherten geben, die in der Bürgerversicherung Mitglieder sind. Dann wird es eine zweite Gruppe geben, die zwar bürgerpflichtversichert ist, die aber trotzdem in der Lage ist, sich pri-vatmedizinische Leistungen zu leisten. Zusätzliche Gesundheitsleistungen wird diese zweite Pa­tientengruppe einfach einkaufen. Damit zementieren wir eine Zwei-Klassen-Medizin“, er­läutert der BDU-Vizeprä­sident.

Ein Verbot, Leistungen außerhalb der Bürgerversicherung einzukaufen, widerspreche dem Grundgesetz und werde nicht möglich sein. „Wenn ich einem gesetzlich Versicherten individuelle Gesundheitsleistungen anbiete, verschweige ich ihm nicht bewusst die Leistungen, die medizinisch möglich und sinnvoll sind. Ich bin nicht der Verwalter der Krankenkasse, sondern der Partner des Patienten. Als Arzt gibt der Patient mir Vertrauensvorschuss, den ich dann rechtfertigen muss. Für die medizinische Beratung ist nachrangig, was Geld kostet und was kein Geld kostet. Der Grundgedanke ist, den Patienten medizinisch möglichst gut zu behandeln. Die Kostenfrage ist dann nachrangig. Wahlleistungen dienen der guten Betreuung des Pa­tienten und nicht primär dem Bankkonto des Arztes.“

„Marktwächter Gesundheit“ der SPD empört BDU-Vize

Besonders empört reagiert Uhthoff auf den „Marktwächter Gesundheit“ der SPD. Er sei als Mittel gegen systematische Wettbewerbsverstöße sowie andere Benachteiligungen von Verbrauchern gedacht und nur über systematische Marktbeobachtung glaube die SPD offenbar, solche Wettbewerbsverstöße ahnden zu können. „Lauterbach solle dann stattdessen besser die berühmten `Nägel mit Köpfen´ machen und eine Positivliste der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Leistungen entwerfen. Ob die Politik diesen transparenten Leistungskatalog allerdings wünscht, darf bezweifelt werden“,
so Uhthoff.

Da die SPD eine einheitliche Gebührenordnung für die Bürgerversicherung möchte, wird die gerade von den Ärzten entwickelte neue GOÄ ebenfalls eine Rolle im Wahlkampf spielen, wie auch Uhthoff glaubt: „Wir brauchen dringend eine neue GOÄ, weil die alte Gebührenordnung restlos veraltet ist. Nach dem kürzlichen Neustart der Verhandlungen und der anstehenden kompletten Überarbeitung des Entwurfs ist eine neue GOÄ für den kommenden Ärztetag 2017 nicht zu er­warten. Selbst wenn ein Entwurf vor­läge“, so Uhthoff, „glaube ich nicht, dass Minister Gröhe dieses Thema vor der Wahl noch einmal anfassen wird. Allerdings bietet uns dieser Zeitgewinn nun auch die Möglichkeit, die GOÄ gründlich und fundiert zu strukturieren und zu beschließen. Wir hoffen natürlich, dass nach der Bundestagswahl eine Par­teien­konstellation an die Regierung kommt, die einen Sinn in einer neuen privatärztlichen Gebührenordnung sieht. Zweifelsohne wird eine solche GOÄ gebraucht.“

Schulze befürchtet erhebliche  politische Umwälzungen

Im Bild: Dr. Matthias Schulze, zweiter BDU-Vizepräsident / Foto: privat
Dr. Matthias Schulze, zweiter Vizepräsident des BDU, hält „erhebliche politische Umwälzungen“ nach der Bundestagswahl für möglich. „Die Bürgerversicherung steht im Raum, aber auch die Frage einer neuen GOÄ wird sich dann entscheiden. Bundespolitisch herrscht ja unter Bundeskanzlerin Angela Merkel und der großen Koali­tion eine entpolitisierte Schockstarre. Mein Ideal ist eine freiheitliche Gesundheitspo­litik unter pluralistischen Vorzeichen. Das KV-System müsste reformiert werden. Selbst der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach wird nicht in der Lage sein, die privatmedizinischen Wunschleistungen in den urologischen Praxen einfach so abzuschaffen. Alles andere wäre ein Weg außerhalb un­serer demokratischen Grundordnung“, meint Schulze. Ein weite­-res Wahl­kampfthema könnte die ambu­lante spezial­fach­­-ärztli­che Versorgung (ASV) sein. Die Zeichen mehren sich, dass der G-BA 2017 ein ASV-Modul Prostata­karzinom auf­le­gen wird. Schulze ist aber skeptisch, ob das „Bürokratie-Monster ASV“ Verbesserungen bringen wird.    
(Autor: Franz-Günter Runkel)

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