Mittwoch, 3. Mai 2017

Arznei-Richtgrößen sind in Niedersachsen vom Tisch



Seit Jahresanfang gibt es für niedersächsische Urologen de facto keine Arznei­­mittel-Richtgrößenprüfung mehr, weil sich KV und Krankenkassen auf ein neues Richtgrößensystem geeinigt haben.

Nach Ansicht des niedersächsischen BDU-Landesvorsitzenden Dr. Bernd König (im Bild) ist es mit der Neuregelung für Urologen sehr unwahrscheinlich geworden, nochmals in die Richtgrößenprüfung zu kommen. „Es ist sehr positiv, dass die Arzneimittel-Richtgrößen in Niedersachsen vom Tisch sind. In regio­naler Absprache mit den Krankenkassen haben wir es geschafft, den jeweiligen Fachgruppen-Durchschnitt als Richtwert zugrunde zu legen. Es gibt also seit diesem Jahr in Niedersachsen keine starre Richtgröße vom grünen Tisch mehr. Jetzt legt man den aktuellen Fachgruppen-Durchschnitt des Jahres 2017 zugrunde. Erst wenn man diesen um mehr als 50 % überschreitet, wird man geprüft. Dafür müssen wirklich außergewöhnliche Besonderheiten vorliegen“, erklärt König. Praktisch sei die Richtgrößenprüfung in Niedersachsen damit vom Tisch, denn diese Latte werde bei normalem Verordnungsverhalten niemand mehr reißen.

Bisher lag die Arzneimittel-Richtgröße für Urologen in Niedersachsen bei durchschnittlich 53 Euro pro Behandlungsfall über alle Altersgruppen gerechnet ( 26,66 Euro bis 114,36 Euro). Mit der neuen Berechnung des Fachgruppendurchschnittes werden die Zahlen jetzt deutlich höher liegen. Genaue Mitteilungen dazu gibt die KVN Mitte des Jahres. Die neue Regelung beruht auf den Verhandlungen der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen mit den regionalen Krankenkassen aus dem Herbst 2016 und ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten, so König. Falls jemand doch in die Lage kommen sollte, die Fachgruppenzielvorgabe um mehr als 50 % zu reißen, so bleibt ihm laut König noch die Möglichkeit, einen Regress durch die Einhaltung der vereinbarten allgemeinen Generika-Quote oder aber durch Einhaltung der spezifischen Zielvorgaben bei der  Verordnung von LHRH Analoga zu vermeiden. „Jeder Urologe in Niedersachsen kann durch einen Blick auf die interne Seiten der KVN genaue Informationen erhalten“, so König.    fgr

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