Montag, 8. Mai 2017

Was wird aus der Novelle der Musterweiterbildungsordnung?



Das Urologie-Hauptkapitel in der novellierten Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer wird eine modulare Struktur ohne feste Zeitbindung und mit gerin­geren Mindestoperationszahlen haben. Zu den Modulen des Hauptkapitels sollen unter anderem Andrologie, Kinderurologie, Rehabilita­tion sowie Urologische Geriatrie zählen. Medikamentöse Tumortherapie, Spezielle urologische Chirurgie, Kinderurologie sowie Spezielle Andrologie sollen nach dem Willen der Bundesärztekammer Zusatzweiterbildungen werden. DGU-Vizepräsident Prof. Oliver Hakenberg kommentiert den aktuellen Stand der Novelle.
Wie wird die konkrete Struktur des Urologie-Fachkapitels nach heutigem Stand aussehen?
Hakenberg: Die Vorgaben der Bundesärztekammer für die Novellierung der Musterweiter­bildungsordnung sehen eine modulare Struktur vor, in der Abschnitte bzw. Module ohne ganz feste Zeitbindung absolviert werden können. Dazu wird angestrebt, in den opera­tiven Fächern mit starker Niederlassungstendenz die erforder­lichen Mindestoperationszahlen zu reduzieren. Eine weitere Vorgabe der Bundesärztekammer ist, dass zukünftig jeweils ein Jahr eines beliebigen anderen Fachs auf die Weiterbildung angerechnet werden kann. Dies bedeutet, dass die Mindestzahlen zur Not auch in vier Jahren geleistet werden können.


Welche Unterkapitel werden ins Hauptkapitel Urologie integriert?
Hakenberg: Nach dem Vorschlag von DGU und BDU werden alle relevanten Unterkapitel als Module integriert, also Andrologie, Kinderurologie, Re­habili­­tation, Urologische Geriatrie, usw. Für diese Bereiche sind die Grund­lagen und grundlegenden Techniken im ­Katalog enthalten. Auch alle für die Niederlassung relevanten Inhalte wie mikrobiologische Techniken, Urinzytologie, Labor, Röntgen, Ultraschall, usw. werden nach unseren Vorstellungen enthalten sein.

Welche Unterkapitel werden wahrscheinlich Zusatzweiterbildungen bleiben bzw. werden?
Hakenberg: Als Zusatzweiterbildung wird die Bundesärztekammer die „Medikamentöse ­Tumortherapie“ ansehen. Wir haben die relevanten Inhalte daher in den Facharzt integriert. Neu be­antragt ist von uns die Wiedereinführung der Zusatzweiterbildung „Spe­zielle urologi­sche Chirurgie“, auch um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Facharzt im Vergleich zur bisherigen Regelung deutlich ­weniger Opera­tionserfahrung fordern wird. Neu beantragt ist eine Zusatzweiterbildung „Kinder­urologie“, erwerbbar für Urologen und Kinder­chirurgen, ein Vorschlag der DGU und der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie. Andrologie wird als Zusatzweiterbildung „Spezielle An­dro­logie“ bestehen bleiben.

Wie sieht das aktuelle Modell einer Weiterbildung an mehreren klinischen Standorten bzw. ambulanten Weiterbildungsstandorten aus?
Hakenberg: Das Konzept einer „Verbundweiterbildung“ wird durchaus möglich sein, hängt aber von der Weiterbildungsermächtigung aller Beteiligten ab. Weiterbildung an mehreren Stellen ist ja auch jetzt schon ohne weiteres möglich, in Hamburg, Berlin und München wäre es auch umsetzbar, aber das passiert nicht wirklich. Ein Grund ist sicherlich auch eine zu ge­ringe Flexibilität aller Be­teiligten, auch der Assistenten. Verbundweiterbildung ist überhaupt keine neue Erfindung. Sie ist schon jetzt möglich und nur eine Frage des Wollens.

Wie sieht der Fahrplan der Bundesärztekammer für die Verabschiedung aus?
Hakenberg: Der zeitliche Fahrplan ist  – wie üblich bei solchen Werken, die die Kommentierung und Konsentierung vieler Institutionen erfordern –, extrem dehnbar. Es ist vorgesehen, einen ersten Entwurf auf dem nächsten Deutschen Ärztetag vorzustellen. Die Zusatzweiterbildungen kommen ohnehin erst danach in die Beratung. Im Übrigen wird alles abschließend vom Deutschen Ärztetag beschlossen.
Dieser setzt sich mehrheitlich aus Hausärzten und Internisten zusammen, die dann beschließen, was die Urologen in ihrer Weiterbildungsordnung stehen haben. Danach werden dann die Landesärztekammern jeweils für sich eine gültige Weiter­bildungsordnung beschließen, denn die Version der Bundesärztekammer ist ja nur eine „Musterweiterbildungsordnung“. Da kommt dann noch einmal die föderale Freiheit zum Zuge, mit möglichen re­gionalen Sonder­wegen.

Wird sich das reduzierte operative Programm der modularen Novelle negativ auf die interdisziplinäre Wettbewerbsfähigkeit der Urologie auswirken?
Hakenberg: Die Bundesärztekammer hat die Vorgabe gemacht, dass die operativen Weiterbildungsinhalte für alle Fächer „entschlackt“ und reduziert werden sollen. Für die Urologie ergeben sich nach unserer Ansicht keine Auswirkungen auf die „interdisziplinäre Wettbewerbsfähigkeit“ – wie auch? Urologische Operationen werden nach wie vor nur von Urologen fachgerecht erbracht werden können, da die operativen Inhalte sich ja nicht mit anderen Fächern überschneiden.

Wie zufrieden sind Andrologen und Kinderurologen mit dem Entwurf der Novelle?
Hakenberg: Alle Vorlagen sind abgestimmt, sowohl mit der Deutschen Gesellschaft für Andrologie wie auch mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie und dem Arbeitskreis Kinderurologie der DGU. Über 90 % der „Andrologen“ in Deutschland sind Urologen, also gibt es kein relevantes Konfliktpotenzial.

Bietet diese Novelle genügend Substanz, um Unabhängigkeit und Relevanz der Urologie in der kommenden Dekade zu sichern?
Hakenberg: Ich denke, sie bietet erheblich Substanz, mehr als bislang und wird die Urologie gut aufstellen – wenn die Novellierung so wird, wie wir es eingereicht haben. Wenn man durch den Deutschen Ärztetag viel herausgeschnitten bekommt, kann das anders sein.         fgr




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