Donnerstag, 9. März 2017

Gendermedizin: Urologinnen in der Karrierefalle



In einer bemerkenswerten Forumsitzung zur Gendermedizin im Rahmen der bayerisch-österreichischen Urologentagung im Sommer in Augsburg ging
es um Karrierechancen von Urologinnen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Arztberuf. Zwei Drittel der Ärztinnen glauben nicht an gleiche Karrierechancen wie ihre männlichen Kollegen. 

Kongresspräsidentin Prof. Dorothea Weckermann warnte vor „Social Freezing“ und forderte bessere Strukturen, um familiäre und berufliche Interessen unter einen Hut zu bringen.Weckermann begründete die Wahl des Veranstaltungsmottos „Urologie attraktiv gestalten“ in ihrer Eröffnungsrede: „Ich habe dieses Kongressthema ausgesucht, weil ich zeigen wollte, wohin wir kommen können, wenn es uns nicht gelingt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Urologinnen zu verbessern.“

Für die allgemeine Einordnung des Themas sorgte die Berliner Unter­nehmerin Dr. Martina Kloepfer, die Initiatorin und Präsidentin der Ver­anstaltungsreihe „Bundeskongress Gender-Gesundheit“ ist. Diese Reihe beschäftigt sich mit den geschlechtsspezifischen Aspekten der medizinischen Versorgung und des gesamten Gesundheitssystems. Seit 14 Jahren schon sind Frauen im Medizinstudium stärker vertreten als Männer. „2006 betrug der Anteil der Frauen im Me­dizinstudium nach Zahlen des Statistischen Bundesamts bereits 63 %“, erklärte Kloepfer. Später jedoch drehen sich die Relationen um, denn 40 % der Männer nehmen eine Oberarzt-Po­sition an, während es bei den Frauen nur 27 % sind. Chefärztinnen in der Uro­logie warten dann nur noch mit einstelligen Prozentanteilen auf.

40 % der Ärztinnen arbeiten weniger als 20 Wochenstunden

Allerdings, so berichtete Kloepfer, würden Frauen schon ihr Medizinstudium oft aus rein altruistischen Motiven starten, während Männer mehr an Fortkommen und Karriere dächten: „Unter dem Strich nehmen Frauen ein Medizinstudium eher aus idealistischen Helfer-Vorstellungen heraus auf, während Männer den Schwerpunkt auf strategische Überlegungen wie Karriereplanung legen.“ Sobald Kinder geboren werden, arbeiten Frauen sehr schnell auf Teilzeit-Stellen. „40,2 % der Ärztinnen arbeiten dann weniger als 20 Wochenstunden. Die Männer arbeiten sehr häufig 45 Stunden pro Woche und mehr. Das beeinflusst natürlich erheblich den weiteren Karriereweg.“

Zwei Drittel der Frauen glauben nicht an gleiche Karrierechancen

Dr. Ulrike Necknig (Foto), Oberärztin der Klinik für Urologie und Leiterin der Abteilung Kinderurologie im Klinikum Garmisch-Partenkirchen, ging auf eine Umfrage des Hartmannbundes (s. Tab.) von 2014 zu den Karriereerwartungen von Frauen im Arztberuf. „Zwei Drittel der befragten Ärztinnen glaubten nicht, dieselben Karrierechancen zu haben wie ihre männlichen Kollegen. 20 % der Befragten glaubten, dass dies vielleicht der Fall sein würde“, fasste Necknig zusammen. Vier von zehn Frauen möchten nach Erreichen des Facharztes nur noch teilweise arbeiten. Die Genera­tion Y ist intensives Arbeiten und lebenslanges Lernen gewöhnt, hat aber eine eingebaute Burn-out-Sperre und legt großen Wert auf flexible Arbeitszeiten sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Generation wird in einem System der befristeten Arbeitsverträge sowie der anwachsenden Bürokratisierung und Arbeitsverdichtung groß, so Necknig.

Frauen sehen sich aus Necknigs Sicht vor allem als Betreuungspersonen, die sich aus der Sorge um die Familie aus der aktiven Rolle im Beruf zurück­zögen. Männer hingegen sähen sich familiär eher als Beziehungspersonen, die unterstützende Arbeiten aus­führten. „Der Wiedereinstieg in eine Vollzeitstelle wird mit zunehmender Teilzeittätigkeit immer schwieriger. Teilzeitbeschäftigte werden in den Betrieben oft schlechter eingeschätzt, abgewertet und auf weniger wichtige Positionen abgeschoben. Erfolg im Beruf wird laut einer US-Studie vor allem als männliche Eigenschaft angesehen. Beliebtheit bei Männern und Erfolg im Beruf korreliert positiv, bei Frauen ist es negativ“, unterstrich Necknig. Laut einer Untersuchung des Bundesministeriums für Familie und  Gesundheit sei Mutterschaft oft mit Teilzeitbeschäftigung und Karriereknick assoziiert. „Eine Teilzeitbeschäftigung wird für Frauen schnell zur Karrierefalle“, machte Ulrike Necknig deutlich.
 


Um der Karrierefalle zu entgehen, unterstützen Unternehmen wie Facebook und Google das sogenannte Social Freezing ideell und materiell. Social Freezing ist nicht medizinisch indiziert, sondern der Begriff beschreibt die Kryo-Konservierung von Eizellen einer gesunden Frau, um später eine Schwangerschaft einzugehen. Ein wesentlicher Grund ist, zunächst einmal Karriere machen zu können und später Kinder zu bekommen.

Prof. Florian Steger (Foto), Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Universität Ulm, nahm eine ethische Einordnung des Phänomens vor. „Aus juristischer Sicht muss die obligatorische Aufklärung bei Social Freezing eine Freiwilligkeit gewährleisten und hier taucht ein relevantes medizinethisches Problem auf. Da darf man sicher ein Fragezeichen setzen, denn Interessen Dritter können hier sehr wohl eine Rolle spielen“, merkte Steger mit Hinweis auf Google und Facebook an. Wenn die obligatorische Beratung der Frauen rechtssicher sein soll, wird es laut Steger schwierig: „Das Problem besteht hier im Mangel an Langzeitdaten zum Social Freezing. Evidenzgesicherte Aussagen sind in der Aufklärung zum Social Freezing nicht durchgehend möglich.“

Der zweite schwierige Aspekt des ­Social Freezing ist die Sozialethik. „Mittlerweile haben Firmen finanzielle Programme zur Unterstützung ihrer Mitarbeiterinnen aufgelegt. Zu diesem Thema gibt es aktuelle wissenschaftliche Daten der Universität Halle. Seit 2014 unterstützen Google und Facebook ihre Mitarbeiterinnen dabei, sich für eine Kryokonservierung von Eizellen zu entscheiden. Dies geschah explizit mit dem Hinweis auf die selbstbestimmte Lebensplanung. Wie hat nun die Bevölkerung auf dieses Thema reagiert? Es gibt eine FORSA-Befragung aus dem Jahr 2016, an der 1.061 Männer und Frauen zwischen 18 und 30 Jahren teilnahmen. 64 % der Befragten mit Kind oder Kinderwunsch sind dem Social Freezing gegenüber aufgeschlossen: 31 % sagen, dass sie sich das Verfahren für sich vorstellen können und 33 % finden es grundsätzlich akzeptabel. Es gibt also in der Bevölkerung eine große Zustimmung für diese Möglichkeit der selbstbestimmten Familien- und Lebensplanung“, erläuterte Steger die Situation.

Über Freiwilligkeit lässt sich bei Social Freezing streiten

Aus Sicht der Medizinethik zweifelte Steger an, dass es sich tatsächlich um eine Form der weiblichen Selbstbestimmung handele. Einerseits sähen es die Frauen als selbstbestimmten Schritt zur Schwangerschaft, andererseits spürten viele, dass die Freiwilligkeit in Gefahr gerate. Es gehe ein gesellschaftlicher Druck sowie auch ein Druck vom Arbeitgeber aus. „Hätten diese Frauen eine bessere Option der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wäre der Druck nicht so hoch“, betonte Steger. Ein weiterer Aspekt sind die Risiken von Social Freezing. Viele Kryokonservierungen von Eizellen führen zu Mehrlingsschwangerschaften sowie zu Frühgeburten, stellen die Gynäkologen fest. Ältere Frauen erleiden öfter Komplikationen bei der Schwangerschaft. Zu den Auswirkungen des Social Freezing auf die Kinder gibt es bislang überhaupt keine Daten, so Steger.

Die Frauen selbst scheinen ebenfalls skeptisch zu sein, denn die Nachfrage nach Aufklärung und Social Freezing bei niedergelassenen Gynäkologen ist bislang eher schwach, berichtete Steger. Es werde kaum einmal nach einer solchen Beratung gefragt. Wenn Frauen kommen, sind sie zwischen 35 und 40 Jahre alt. Reproduktionsbiologisch ist dies zu spät, wenn sie zuvor keine Eizellen kryokonserviert haben. Mitten in der beruflichen Karriere wächst die Erkenntnis, dass die weibliche Fertilität zeitlich begrenzt ist. Sie kommen alle zu spät, so der Medizinethiker. Unter dem Strich sei Social Freezing in der gynäkologischen Praxis nur ein marginales Thema. Der gesellschaftliche Druck komme einer Nötigung nahe.

Ob Social Freezing also Ausdruck der reproduktionsmedizinischen Selbstbestimmung der Frau ist, wird also sehr kontrovers diskutiert. „Grundsätzlich bedeutet die freiwillige Entscheidung schon, dass die Frau über ihre reproduk­tionsmedizinische Rolle selbst bestimmt. Aber der aufgebaute gesellschaft­liche Druck ist erheblich und wird von einigen als Form der Nötigung angesehen“, so Steger. Gesellschaftspolitisch stehe die Frau zwischen Mutterschaft und Karriere bzw. ökonomischer Autonomie. „Mit Social Freezing“, so Steger weiter, „werden wir nicht die gesellschaftspolitische Aufgabe lösen. ­Frauen sollten Möglichkeiten haben, jenseits von Social Freezing ihre Karriere zu verfolgen.“       
(Autor: Franz-Günter Runkel)

Freitag, 3. März 2017

Vernetzungsprojekt Heilbronn: Digitale Praxis umfasst auch Medikamentenplan




MEDI-Verbund, Kassen und Berufsverbände knüpften in der Region Heilbronn ein elektronisches Praxisnetz, dessen 60 beteiligte Praxen die Vision von der digitalen Medizin Wirklichkeit werden lassen sollen. Die ersten ­beiden Stufen des Projekts – Da­ten­­austausch und elektronischer ­Medikamentenplan – sind jetzt bewältigt.

109 Ärzte und Psychotherapeuten sowie 10.210 Patienten der AOK Baden-Württemberg und der BKK Audi nehmen am elektronischen Vernetzungsprojekt der Region Heilbronn teil. Aus berufspolitischer Sicht handelt es sich um ein Leuchtturmprojekt in der Entwicklung einer eHealth-Struktur.

14 Urologen nehmen am Vernetzungsprojekt teil

Foto: Der BDU-Landesvorsitzende Dr. Markus Knoll informiert über die digitale Praxis.

Als technische Lösung setzen die Projektbetreiber nach An­gaben des BDU die Vernetzungssoftware ViViAN („Virtuelle Vernetzung im Arztnetz“) der Firma MicroNova ein. Unter den 109 teilnehmenden Ärz­ten befinden sich nach BDU-Angaben 14 Urologen. Den teilnehmenden Ärzten entstehen für die Nutzung der Vernetzungssoftware keine Kosten, weil das Projekt durch die beteiligten Krankenkassen finanziert wird, so der BDU. Der württembergische BDU-Landesvorsitzende Dr. Marcus Ksoll beschreibt den erfolgten Auftakt des Projekts: „In Stufe 1 des Vernetzungsprojekts wurden Behandlungsdaten über gemeinsam behandelte Patienten analog zum Arztbrief zwischen den vernetzten Praxen ausgetauscht.“Sobald der Patient die Einwilligungserklärung unterschrieben hat, werden nach Informationen Ksolls folgende Daten des aktuellen Quartals und des Vorquartals zum „Abruf“ bereitgestellt:

  1. aktuelle Diagnosen / Dauerdiagnosen (alle nach ICD10 codiert),
  2. als Freitextfeld: Therapieempfehlungen, weiteres Vorgehen sowie weitere Diagnostik,
  3. Arzneimittelverordnungen,
  4. Übersicht der Verordnungen im Netzmedikamentenplan,
  5. Laborwerte (aus den vergangenen 14 Tagen),
  6. Informationen zu Allergien,
  7. AU-Informationen mit ICD10-Diagnose (geplant),
  8. Impfungen (geplant).


„In der 2. Stufe des Vernetzungsprojekts wurde ein Netzmedikamentenplan ergänzt. Er führt automatisch alle Medikamente eines Patienten, die durch die vernetzten Praxen verordnet wurden, in einer Übersicht zusammen. Das bezieht sich auf Wirkstoff, Handelsname und Informationen zum Einnahmeschema sowie zum Therapiezeitraum“, so Ksoll. Die Änderungshistorie jeder Verordnung werde trans­parent.

Doppeluntersuchungen sollen bald Vergangenheit sein

Befunde und vorherige Behandlungsdaten könnten nach Darstellung Ksolls ohne zeitliche Verzögerung genutzt werden. Doppeluntersuchungen und resultierende Folgetermine könnten vermieden werden. Ganz wichtig sei, dass Netzmedikamentenplan und Interaktionsprüfung Arznei­mittel­unverträglichkeiten oder auch Allergien vermeiden könnten, so Ksoll. Außerdem werde die papierlose Praxis Realität, weil das Ausdrucken, Einscannen und Versenden von Arztbriefen oder Befundberichten nicht mehr notwendig seien. Diagnosen und sonstige Befunde können per Klick in die eigene Praxissoftware an der richtigen Stelle übernommen werden, wie Ksoll erläutert: „Alle Informationen stehen auf der Karteikarte in der vorhandenen Praxissoftware bereit. Die Umstellung der Praxissoftware ist ohne Aufwand möglich, weil ViViAN unabhängig von der eingesetzten Praxissoftware funktioniert.“

Eine Zwischen-Auswertung der Traffic-Daten von 47 Praxen zeigte, dass 2.157 Datensätze mit insgesamt 15.682 Einträgen übertragen wurden. In Heilbronn hat die Welt der digitalen Medizin begonnen.      (Autor: Franz-Günter Runkel)

Dienstag, 14. Februar 2017

Rot-Rot-Grün-Option erschreckt die Urologen


In diesen Wochen beginnt der Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst. Rechnerisch ist am Wahlabend entweder eine CDU- oder eine SPD-geführte Regierungskoalition als Sieger zu erwarten. 

Wahrscheinlich würde eine SPD-geführte Koalition das Modell einer einheitlichen Bürgerversicherung umsetzen. Die Überlebenschancen der privaten Krankenversicherung und auch der privatmedizinischen Wahlleistungen wären in diesem Fall eher klein. Kein Wunder, dass viele niedergelassenen Urologen dieser möglichen Linkskoalition im Bund mit großer Sorge entgegenblicken.

„Chancen für alle“ verspricht die SPD in einem Impulspapier rund um die Kernpunkte Bürgerversicherung, Telemedizin, mehr Steuergelder für die Kliniken und Stärkung der Allgemeinmedizin. Ende Mai will der SPD-Bundesparteitag daraus sein Bundestagswahl­programm beschließen. Ihre Ziele in der Gesundheitspolitik beschreibt die SPD so: „Die Trennung von privat und gesetzlich Versicherten und die empfundenen Un­terschiede in der Versorgung, z. B. bei den Wartezeiten auf Arzttermine, wird als ungerecht empfunden. Die SPD wird die Zwei-Klassen-Medizin beenden. Wir werden erstmals alle gleich versichern – in der paritätischen Bürger­versicherung. Bisher Privatversicherte kön­­nen wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln möchten. Der Beitrag soll wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten gezahlt werden.“

SPD: für alle Patienten eine „einheitliche Honorarordnung“  

Ein Grundfehler der bisherigen Zwei-Klassen-Medizin besteht nach Ansicht der Sozialdemokratie darin, dass Privatpatienten durch eine höhere Vergütung bevorzugt werden. Deshalb werde die SPD mit der Bürgerversicherung eine „neue, einheitliche Honorarordnung“ für Ärzte“ einführen. Die SPD will zusätzlich einen „Marktwächter Gesundheit“ positionieren und startet damit einen neuen Angriff auf ihren Lieblingsfeind: die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). „Die Flut kostenpflichtiger, medizinisch aber oft überflüssiger IGeL-Leistungen wollen wir eindämmen“, heißt es in einem Programm-Entwurf zur Bundestagswahl. Selbstzahlerleistungen sind für die SPD schon lange ein Ärgernis. Der „Marktwächter Gesundheit“ soll eine Mischung aus digitalem Beschwerdeportal und Informationstool werden. Individuelle Gesundheitsleistungen sollen damit engmaschig überwacht werden, wie die FAZ schreibt. Der Zeitung zufolge sehen die SPD-Pläne vor, dass künftig vereinheitlichte Informa­tionsaushänge in den Praxen Pflicht werden, auf denen dargelegt wird, „warum IGeL-Leistungen nicht von den Krankenkassen bezahlt werden“. Jeder Facharzt wird nach dem Willen der SPD verpflichtet sein, zwischen Kassensprechstunden und Privatsprechstunden mit Wahlleistungen zu unterscheiden. Eine Mischung wäre dann gesetzlich untersagt. Der „Marktwächter Gesundheit“ soll ein Frühwarnnetzwerk sein, das in der Art eines Vergleichs­portals im Internet funktionieren soll.

Die CDU verfolgt eine Gesundheitspolitik der Regulierung

Von einer CDU-geführten Gesundheitspolitik werden auf der anderen Seite kaum radikale Systemveränderungen erwartet. Die Politik des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe war in der ablaufenden Le­gis­laturperio­de eher auf die stationäre Versorgung (Krankenhausstruktur­gesetz), die Pfle­ge (Pflegestärkungsgesetz) sowie die Kostendämpfung im Arzneimittelsektor (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz) konzentriert. In der am­bulanten Facharztmedizin ging es vor allem um Regulierung und Systemop­timierung, weniger um Veränderung.

Das Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 zum Beispiel regulierte die ­Bedarfsplanung neu, schuf Anreize für strukturschwache Regionen und schrieb Termin-Servicestellen für die Arzttermingarantie vor. Mit dem E-Health-Gesetz wird eine Telematik­infrastruktur eingerichtet, Video-Konsultationen und elektronische Patientenakte werden festgeschrieben. Gleichzeitig erfolgt eine detaillierte Regulierung der digitalen Medizin. Das Anti­korruptionsgesetz erhebt die Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten, Psychotherapeuten und allen Heil­beruflern zu Straftatbeständen. Wer aufgrund des neuen § 299a SGB V angeklagt wird, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft und Geldstrafen.

Der BDU vermisst in Gröhes Politik den Facharztbezug

Eigentlich stehen die niedergelassenen Fachärzte vor einer Wahl ohne Optionen. Für Dr. Holger Uhthoff, erster Vizepräsident des BDU, zum Beispiel ist die Politik Hermann Gröhes keine wirkliche Gesundheitspolitik für Fachärzte. „Er hat einen Wust von Gesetzen auf den Weg gebracht, aber die niedergelassenen Ärzte spielten da eigentlich überhaupt keine Rolle. Vorhaben wie das E-Health Gesetz, das Patientenrechtegesetz oder das Antikorrup­tionsgesetz dienen eher dazu, uns Fachärzten die Arbeit weiter zu verkomplizieren. Wir werden uns in nächster Zeit sehr intensiv mit den Wahlprogrammen der Parteien befassen und diese auch zum Thema der Hauptausschusssitzung im Frühjahr machen“, so Uhthoff.

Im Bild: Dr. Holger Uhthoff, erster BDU-Vizepräsident / Foto: privat
Neben der Gröheschen Kontrollpolitik kritisiert Uhthoff die Zwei-Klassen-Medizin der SPD-Politik von Karl Lauterbach. „Wir wissen, was wir von der Bürgerversicherung zu halten haben. Es ist ein frommer Wunsch anzunehmen, dass die Zeiten der Zwei-Klassen-­Medizin mit der Bürgerversicherung zu Ende geht. Was passiert denn, wenn sie tatsächlich eingeführt wird? Es wird die Gruppe der Versicherten geben, die in der Bürgerversicherung Mitglieder sind. Dann wird es eine zweite Gruppe geben, die zwar bürgerpflichtversichert ist, die aber trotzdem in der Lage ist, sich pri-vatmedizinische Leistungen zu leisten. Zusätzliche Gesundheitsleistungen wird diese zweite Pa­tientengruppe einfach einkaufen. Damit zementieren wir eine Zwei-Klassen-Medizin“, er­läutert der BDU-Vizeprä­sident.

Ein Verbot, Leistungen außerhalb der Bürgerversicherung einzukaufen, widerspreche dem Grundgesetz und werde nicht möglich sein. „Wenn ich einem gesetzlich Versicherten individuelle Gesundheitsleistungen anbiete, verschweige ich ihm nicht bewusst die Leistungen, die medizinisch möglich und sinnvoll sind. Ich bin nicht der Verwalter der Krankenkasse, sondern der Partner des Patienten. Als Arzt gibt der Patient mir Vertrauensvorschuss, den ich dann rechtfertigen muss. Für die medizinische Beratung ist nachrangig, was Geld kostet und was kein Geld kostet. Der Grundgedanke ist, den Patienten medizinisch möglichst gut zu behandeln. Die Kostenfrage ist dann nachrangig. Wahlleistungen dienen der guten Betreuung des Pa­tienten und nicht primär dem Bankkonto des Arztes.“

„Marktwächter Gesundheit“ der SPD empört BDU-Vize

Besonders empört reagiert Uhthoff auf den „Marktwächter Gesundheit“ der SPD. Er sei als Mittel gegen systematische Wettbewerbsverstöße sowie andere Benachteiligungen von Verbrauchern gedacht und nur über systematische Marktbeobachtung glaube die SPD offenbar, solche Wettbewerbsverstöße ahnden zu können. „Lauterbach solle dann stattdessen besser die berühmten `Nägel mit Köpfen´ machen und eine Positivliste der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Leistungen entwerfen. Ob die Politik diesen transparenten Leistungskatalog allerdings wünscht, darf bezweifelt werden“,
so Uhthoff.

Da die SPD eine einheitliche Gebührenordnung für die Bürgerversicherung möchte, wird die gerade von den Ärzten entwickelte neue GOÄ ebenfalls eine Rolle im Wahlkampf spielen, wie auch Uhthoff glaubt: „Wir brauchen dringend eine neue GOÄ, weil die alte Gebührenordnung restlos veraltet ist. Nach dem kürzlichen Neustart der Verhandlungen und der anstehenden kompletten Überarbeitung des Entwurfs ist eine neue GOÄ für den kommenden Ärztetag 2017 nicht zu er­warten. Selbst wenn ein Entwurf vor­läge“, so Uhthoff, „glaube ich nicht, dass Minister Gröhe dieses Thema vor der Wahl noch einmal anfassen wird. Allerdings bietet uns dieser Zeitgewinn nun auch die Möglichkeit, die GOÄ gründlich und fundiert zu strukturieren und zu beschließen. Wir hoffen natürlich, dass nach der Bundestagswahl eine Par­teien­konstellation an die Regierung kommt, die einen Sinn in einer neuen privatärztlichen Gebührenordnung sieht. Zweifelsohne wird eine solche GOÄ gebraucht.“

Schulze befürchtet erhebliche  politische Umwälzungen

Im Bild: Dr. Matthias Schulze, zweiter BDU-Vizepräsident / Foto: privat
Dr. Matthias Schulze, zweiter Vizepräsident des BDU, hält „erhebliche politische Umwälzungen“ nach der Bundestagswahl für möglich. „Die Bürgerversicherung steht im Raum, aber auch die Frage einer neuen GOÄ wird sich dann entscheiden. Bundespolitisch herrscht ja unter Bundeskanzlerin Angela Merkel und der großen Koali­tion eine entpolitisierte Schockstarre. Mein Ideal ist eine freiheitliche Gesundheitspo­litik unter pluralistischen Vorzeichen. Das KV-System müsste reformiert werden. Selbst der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach wird nicht in der Lage sein, die privatmedizinischen Wunschleistungen in den urologischen Praxen einfach so abzuschaffen. Alles andere wäre ein Weg außerhalb un­serer demokratischen Grundordnung“, meint Schulze. Ein weite­-res Wahl­kampfthema könnte die ambu­lante spezial­fach­­-ärztli­che Versorgung (ASV) sein. Die Zeichen mehren sich, dass der G-BA 2017 ein ASV-Modul Prostata­karzinom auf­le­gen wird. Schulze ist aber skeptisch, ob das „Bürokratie-Monster ASV“ Verbesserungen bringen wird.    
(Autor: Franz-Günter Runkel)