Freitag, 21. Oktober 2016

Historische Zäsur in der PSA-Politik



Vorsicht ist geboten beim Umgang mit großen Vokabeln, aber heute kann man durchaus eine riskieren: In der ­Abrechnung der PSA-Be­stimmung gibt es eine historische Zäsur in einer zentralen berufspolitischen Frage der Urologie zu melden: Die individuelle Gesundheitsleistung PSA-Bestimmung wird in Baden-Württemberg für eine bedeutende Patientengruppe der AOK und der BKK Bosch zur regionalen GKV-Leistung. Dies ist Teil des Selektivvertrags Urologie, den BDU und AGNU im Ländle unter dem Medi-Dach mit den beiden Krankenkassen geschlossen haben. Zum ersten Mal in der uro­logischen ­Honorarpolitik der Bundes­republik wird die PSA-Bestimmung damit in einem ganzen Bundesland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Freilich jubeln nicht alle Urologen in Baden-Württemberg, denn solche mit hoher IGeL-Quote in der Krebsvorsorge ärgern sich wohl schwarz, weil der GKV-Obulus deutlich niedriger ist als die Privateinnahme. Diese Urologen werden dem Facharztvertrag wohl auch die kalte Schulter zeigen, obwohl er sonst wirklich sehr attraktive Teile für die Urologen enthält, zum Beispiel bei Gesprächsleistungen oder beim Röntgen und der Zystoskopie.

Umfassende Änderungen deuteten sich auf dem gerade been­deten DGU-Kongress auch in der ökonomischen Struktur des Berufsverbands und im Verhältnis von BDU und DGU an. Im Gespräch mit UroForum beschrieb BDU-Geschäftsführer Dr. Roland Zielke die Gründung der BDU-Service-GmbH nach dem Sanakey-Muster des Spitzenverbands Fachärzte. In Zukunft könnte sich in der Gesellschaft all das abspielen, was einem gemeinnützigen Verein in diesem Land wirtschaftlich verwehrt ist. Parallel dazu wurde die Uro-Genossenschaft Bund der Urologen in Leipzig aufgelöst. 

Der Berufsverband pocht offenbar wieder stärker auf seine politische Führungsrolle im Tandem DGU-BDU und strebt eine Neuaus­richtung der jeweiligen Verbandsaufgaben an. Zum Beispiel soll die Zuständigkeit für das Politische, also Gesundheits- und Berufspolitik, neu zwischen den Verbänden aufgeteilt werden. Beide Seiten werden sich zusammenraufen müssen.

Eher zum Haare raufen ist das neue Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV.  Sicher kann man über die Berechtigung der Preishöhe bei neuen Arznei­mitteln streiten, aber der marktfeindliche Ansatz des Gesetzes wird eines wohl keinesfalls bewirken: die Verbesserung der Arzneimittelversorgung. 
Autor: Franz-Günter Runkel / 21.10.2016

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen