Vorsicht ist geboten beim Umgang mit großen Vokabeln, aber
heute kann man durchaus eine riskieren: In der Abrechnung der PSA-Bestimmung
gibt es eine historische Zäsur in einer zentralen berufspolitischen Frage der
Urologie zu melden: Die individuelle Gesundheitsleistung PSA-Bestimmung wird in
Baden-Württemberg für eine bedeutende Patientengruppe der AOK und der BKK Bosch
zur regionalen GKV-Leistung. Dies ist Teil des Selektivvertrags Urologie, den BDU und AGNU
im Ländle unter dem Medi-Dach mit den beiden Krankenkassen geschlossen haben. Zum ersten Mal in der urologischen Honorarpolitik der
Bundesrepublik wird die PSA-Bestimmung damit in einem ganzen Bundesland eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Freilich jubeln nicht alle Urologen in Baden-Württemberg,
denn solche mit hoher IGeL-Quote in der Krebsvorsorge ärgern sich wohl schwarz,
weil der GKV-Obulus deutlich niedriger ist als die Privateinnahme. Diese
Urologen werden dem Facharztvertrag wohl auch die kalte Schulter zeigen, obwohl
er sonst wirklich sehr attraktive Teile für die Urologen enthält, zum Beispiel
bei Gesprächsleistungen oder beim Röntgen und der Zystoskopie.
Umfassende Änderungen deuteten sich auf dem gerade
beendeten DGU-Kongress auch in der ökonomischen Struktur des Berufsverbands
und im Verhältnis von BDU und DGU an. Im Gespräch mit UroForum beschrieb
BDU-Geschäftsführer Dr. Roland Zielke die Gründung der
BDU-Service-GmbH nach dem Sanakey-Muster des Spitzenverbands Fachärzte. In
Zukunft könnte sich in der Gesellschaft all das abspielen, was einem
gemeinnützigen Verein in diesem Land wirtschaftlich verwehrt ist. Parallel dazu wurde die Uro-Genossenschaft Bund der Urologen in Leipzig aufgelöst.
Der Berufsverband pocht offenbar wieder stärker auf seine
politische Führungsrolle im Tandem DGU-BDU und strebt eine Neuausrichtung der
jeweiligen Verbandsaufgaben an. Zum Beispiel soll die Zuständigkeit für das
Politische, also Gesundheits- und Berufspolitik, neu zwischen den Verbänden
aufgeteilt werden. Beide Seiten werden sich zusammenraufen müssen.
Eher zum Haare raufen ist das neue Gesetz zur Stärkung der
Arzneimittelversorgung in der GKV. Sicher kann man über die
Berechtigung der Preishöhe bei neuen Arzneimitteln streiten, aber der
marktfeindliche Ansatz des Gesetzes wird eines wohl keinesfalls bewirken: die
Verbesserung der Arzneimittelversorgung.
Autor: Franz-Günter Runkel / 21.10.2016

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