Rund 200 Urologen nehmen am Facharztvertrag Urologie in
Baden-Württemberg teil, der am 4. Oktober in Kraft getreten ist. Der
Selektivvertrag nach § 140a SGB V gilt für alle urologischen Patienten der AOK
und der BKK Bosch. Der Urologe erhält für die PSA-Bestimmung eine
Zusatzpauschale von zwei Euro sowie eine erhöhte Vorsorge-Pauschale von rund 20
Euro. Es handelt sich um den bundesweit ersten Fall, dass die PSA-Messung in
bestimmten Fällen und abhängig von einer Vorsorgeberatung zur GKV-Leistung
wird. Einige Urologen mit hohem IGeL-Vorsorge-Anteil sehen es kritisch.
Auf Seiten der Urologie sind der Berufsverband sowie die
Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Urologen (AGNU) Vertragspartner. Als
ärztliche Dachorganisation wirkte der MEDI-Verbund in Baden-Württemberg mit
Werner Baumgärtner an der Spitze mit. Am 13. Juni begann für den
Facharztvertrag Urologie in Baden-Württemberg das Unterschriftenverfahren. Der
urologische Selektivvertrag ist in Baden-Württemberg die insgesamt fünfte
Regelung seit 2010 nach den Verträgen für Kardiologie, Gastroenterologie,
Psychiatrie-Neurologie-Psychotherapie und Orthopädie bzw. Chirurgie.
Quorum der Vertragsteilnehmer ist übererfüllt
Die Historie der Selektivverträge begann mit den
Hausarztverträgen nach § 73b SGB V sowie den Facharztverträgen nach § 73c SGB
V. Im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes hat Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe bzw. der Bundestag die gesetzliche Grundlage verändert. Seitdem
werden diese Verträge nach § 140a SGB V im Zuge des Gesundheitsstrukturgesetzes
abgeschlossen. Im Prinzip sind die rechtlichen Regelungen identisch, aber der
Staat hat nach § 140a SGB V eine theoretisch größere steuernde
Einflussmöglichkeit. Wie Dr. Markus Ksoll, BDU-Landesvorsitzender in
Württemberg, im Gespräch mit UroForum erklärte, werden rund 200 Urologen am
Vertrag teilnehmen. Damit ist das Quorum von 150 Teilnehmern erfüllt.
Grunddaten Facharztvertrag
Vertragsbeginn: 4. Oktober 2016,
Laufzeit Kassen: fünf Jahre, optional zehn Jahre,
Kündigungsfrist Urologen:
drei Monate,
Grundpauschale: 25 Euro,
Überweisungszuschlag: 5 Euro,
Fallwert pro Patient: rund 73 Euro,
Zuschläge für: Psychosomatik, Röntgen, Abdomen-Sonografie,
Duplex Sonografie und rationale medikamentöse Therapie,
Vergleich KV-Fallwert: plus 30 %,
Gesamtvergütung ohne Obergrenze.
Markus Ksoll zu diesem Vertrag: „Es ist eine
zukunftsweisende vertragliche Regelung, die sowohl den Patienten als auch den
Urologen etwas Konkretes bringt. Insofern sind wir mit dem Facharztvertrag
zufrieden. Viele Urologen haben noch Probleme mit der PSA-Regelung, weil die
individuelle Gesundheitsleistung PSA-Bestimmung eine Art heilige Kuh der
Urologie ist. Es geht aber nur um den PSA-Wert, sodass alle anderen
individuellen Gesundheitsleistungen in der Vorsorge und anderswo auch in
Zukunft uneingeschränkt möglich sein werden.“
Die PSA-Vertragsregelung orientiert sich an der S3-Leitlinie
der Urologen. Die AOK zahlt nur, wenn die PSA-Bestimmung zu diesem Zeitpunkt
von der S3-Leitlinie empfohlen wird, so Ksoll. In allen anderen Fällen muss der
Patient wie gehabt die Wunschleistung PSA als Privatleistung bezahlen. „Wir
Urologen erhalten dafür pro Patient eine Zusatzpauschale von zwei Euro. Die
Vorsorge, die im GKV-Bereich mit 14,50 € honoriert wird, ergibt jetzt für AOK und
BKK Bosch rund 20 Euro“, beziffert Markus Ksoll den Ertrag. Damit aber ist die
PSA-Bestimmung laut S3-Leitlinie für AOK- und BKK-Bosch-Patienten eine
regionale Kassenleistung geworden. Die GKV-Leistung PSA ist allerdings nur für
Urologen mit durchschnittlicher IGeL-Quote bei der PSA-Bestimmung interessant
Die Vertragsverhandlungen zogen sich sehr in die Länge und
standen mehr als einmal kurz vor dem Abbruch, weil das komplexe Geflecht aus
Grundpauschalen und Einzelleistungen in der Urologie schwer verhandelbar ist.
Daher beziffert MEDI die Vertragskosten bis zum Inkrafttreten auch auf etwa
eine Million Euro.
Problemfall Zystoskopie
Für die finanzielle Bewertung der Zystoskopie zum Beispiel
ist eine Fülle von Hygienevorschriften zu beachten. „Es geht nicht nur um die
ärztliche Leistung, sondern auch um die aufwändige Sterilisierung der Geräte.
Die männliche Zystoskopie war im KV-System mit rund 45 Euro honoriert. Im
Selektivvertrag ist sie jetzt mit 90 Euro bewertet, also verdoppelt. Die
weibliche Zystoskopie kostete im KV-System 25 Euro und erbringt jetzt fast die
doppelte Summe: 45 Euro. Bei der Prostata-Biopsie sieht es ähnlich aus“,
beschreibt Markus Ksoll die neue Regelung.
Der AOK kam es auf die Ausweitung der Gesprächsleistungen
bei schweren Erkrankungen an. „Jetzt gibt es eine Staffelungsregelung. Es gibt
sogenannte Beratungsgespräche, die einen Preiswert von 15 Euro haben und die
mit 17 Euro pro Zehn-Minuten-Einheit vergütet werden. Je nach Schwere der
Erkrankung kann ich eine bestimmte Anzahl von Gesprächseinheiten pro Jahr
abrechnen. Bei einer bösartigen Erkrankung sind es zum Beispiel sechs Gespräche
zwischen 40 und 60 Minuten im Jahr. Bei Metastasierung, also in einer
palliativen Situation, sind zusätzlich drei Gespräche abrechenbar. Unter dem
Strich macht das neun Gespräche pro Jahr. Eine BPH erlaubt zwei
Beratungsgespräche zu je zehn Minuten jährlich. In der Sache bedeutet es, dass
man sich für Krebspatienten mehr Zeit nehmen kann und nicht nur Apparatemedizin
betreibt“, erklärt der BDU-Landesvorsitzende.
Natürlich sei es eine leistungsbezogene Honorierung, die
von der Zusatzweiterbildung und der Erbringung der ambulanten Chemotherapie in
der Praxis abhängig sei. Noch einen Punkt fügt Ksoll an: Die Pauschalen gemäß
Onkologievereinbarung werden als Vorhaltepauschalen weiter vergütet und um eine
Pauschale für die orale medikamentöse Tumortherapie in Höhe von 25 Euro
erweitert.
Katheterwechsel im Altenheim plus Hausbesuch
Für den Katheterwechsel im Altenheim steht eine Katheterwechselpauschale
von 35 Euro pro Patient im Vertrag. Außerdem gibt es eine zusätzliche Pauschale
für Hausbesuche in Höhe von 15 Euro pro Patient. Dabei kann jeder Besuch
einzeln abgerechnet werden. Wenn ein Urologe im Caritas-Heim zehn Katheter wechselt,
erhält er also 500 Euro dafür.Ein zweites Thema in diesem Zusammenhang ist die
sogenannte „Urologische EFA“, also eine fachlich besonders qualifizierte
Arzthelferin. Die beiden Krankenkassen wollen beim ersten Beratungsgespräch im
Jahr einen Zuschlag von fünf Euro bezahlen. Außerdem soll es einen
Grundpauschalen-Zuschlag von fünf Euro geben. „Dieses Thema wird derzeit noch
mit den Kassen verhandelt. Ich bin der Auffassung, dass eine Mitarbeiterin, die
zehn Jahre in einer urologischen Praxis arbeitet, kein Zertifikat und kein
Curriculum benötigt. Sie beherrscht den Katheterwechsel. Wenn eine solche EFA
einen Hausbesuch übernimmt, dann kann der Hausbesuch unter der Supervision
eines Urologen abgerechnet werden“, sagt Ksoll. Derzeit sei die Regelung aber
noch nicht in Kraft, sodass der persönliche Hausbesuch des Urologen noch
Voraussetzung für die Abrechnung ist. Die zweite und dritte ESWL bei komplexen
Harnleitersteinen war bislang ein Problem und schwer abzurechnen. Jetzt sind
laut Ksoll im Krankheitsfall für beide Seiten insgesamt sechs Behandlungen pro
Urolithiasis möglich.
Splittingregel für konventionelles und digitales Röntgen
Für die Röntgendiagnostik im Sinne der Teilgebietsradiologie
sieht der Vertrag eine interessante Splittingregelung vor: Das konventionelle
Röntgen mit in der Regel älteren Geräten wird nur noch mit 1,50 Euro pro Fall
pauschal vergütet, während das moderne
digitale Röntgen 2,50 Euro erbringt. Ksolls Standpunkt dazu: „Immerhin verfügen
noch 40 % aller Urologen über ein eigenes Röntgengerät und bieten die
Teilradiologie an. Kein Urologe hätte das unterschrieben, wenn nicht die
Möglichkeit bestanden hätte, den Betrieb eines solchen Gerätes über eine
Pauschale zu finanzieren. Das Röntgen ist ein Serviceangebot und die jetzige
Honorarregelung wird sicher nicht dazu führen, dass wieder mehr Urologen neue
Röntgengeräte kaufen“. Trotzdem setzt der Selektivvertrag auch in der
Medizintechnik innovative Reize, die Praxisinvestitionen zumindest erwägenswert
machen.
Autor: Franz-Günter Runkel / 21.10.2016
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