Hauptstadtkongress 2016
Steiniger Weg zum freien Austausch von Big Data
Das Potenzial von Big Data
für die medizinische Forschung und Versorgung war Thema einer
Diskussionsveranstaltung anlässlich des Hauptstadtkongresses in Berlin.
Politik und Industrie zeigten die enormen Zukunftschancen von eHealth für das
Gesundheitswesen auf, verdeutlichten aber auch die Hürden des Datenschutzes,
der Parametrisierung von Daten, der Interoperabilität sowie – nicht zuletzt –
der Eigentumsfrage und der kommerziellen Nutzung.
Thomas Rachel,
Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, beschrieb zu
Beginn der Veranstaltung die großen Erwartungen, die mit großen digitalen
Datensammlungen in der Medizin verbunden werden: „Die Anwendung moderner
IT-Systeme in Kliniken und Arztpraxen sowie von Hochdurchsatzverfahren in der
Diagnostik sowie in der biomedizinischen Forschung liefert heute immer
relevantere Gesundheitsdaten. Big Data ist ein riesiger Schatz des
Gesundheitssystems, der aber noch nicht gehoben wurde. Viele Experten sagen
uns, dass wir eine verbesserte standardisierte Verfügbarkeit der Daten
brauchen. Zudem benötigen wir eine interdisziplinäre Integration und eine
intelligente semantische Auswertung medizinischer Daten.“ Für Rachel steht
fest: „Big Data ist ein ganz wichtiger Schlüssel für den künftigen
medizinischen Fortschritt.“ Denn: Die Zusammenschau langfristiger Daten eröffne
ein tieferes Verständnis der Erkrankung. Daraus könne eine bessere Diagnostik
oder Therapie entstehen, so der Staatssekretär. „Um das Gesundheitssystem
weiter zu verbessern, ist deshalb eine Verknüpfung der Forschungsdaten, der
klinischen Daten und der Daten aus der Versorgung notwendig.“
Data Sharing – oft ein Fremdwort
zwischen Einrichtungen
Rachel betonte aber
auch, dass noch vieles geklärt werden muss:
Wie können Daten aus der medizinischen Versorgung besser für die
Forschung genutzt werden und umgekehrt? Wie werden Aspekte des Datenschutzes
sowie rechtliche und ethische Aspekte adäquat einbezogen? Wie können die
Akteure des Gesundheitswesens davon überzeugt werden, dass Data Sharing
sinnvoll ist? „Es bedarf einer großen Bereitschaft aller Beteiligten des
Gesundheitswesens, Daten zu teilen. Das erfordert von uns allen ein enormes
Umdenken“, stellte der Staatssekretär fest. Zwei Zahlen sprechen Bände: Etwa
80 % der Ärzte und Mitarbeiter einer Klinik teilen medizinische Daten ihrer
Patienten innerhalb des eigenen Hauses, aber nur 30 % teilen diese auch mit
anderen Einrichtungen, so Rachel.
Die Bundesregierung habe
sich eine ehrgeizige digitale Agenda gegeben, auf der die Digitalisierung der
Medizin, Medizininformatik und Telemedizin (eHealth) ganz oben stünden. Das
Bundesministerium für Forschung und Entwicklung werde dafür laut Rachel in den
kommenden fünf Jahren rund 100 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Auch konkrete
Ziele sprach er an: „Datenintegrationszentren an den deutschen
Universitätskliniken und deren Partnereinrichtungen sollen etabliert werden.
Flächendeckend sollen Daten über die Grenzen von Institutionen und Standorten
hinweg ausgetauscht werden. Die Konsortien, die sich an diesem
Forschungskonzept Medizininformatik beteiligen, werden exemplarische
IT-Lösungen für typische Fälle medizinischer Indikationen erarbeiten.“
In der folgenden
Diskussion mit Vertretern aus Politik und Industrie ging es um konkrete
Einzelfragen der Big-Data-Innovationen. Dominik Bertram, Leiter des
Entwicklungsbereichs Personalisierte Medizin des SAP Innovation Centers in Potsdam, lieferte zunächst eine Definition des zentralen
Schlagworts: „Wenn wir von Big Data reden, hat das zwei Aspekte: Einerseits
können wir Datenmengen wie das menschliche Genom oder sehr große Bilddateien
zum Beispiel aus der Radiologie digital erfassen“. Diese ließen sich sehr viel
effizienter als je zuvor durchsuchen, um – etwa in der Forschung – relevante
Datensätze zu aufzuspüren. „Aber, wichtig ist natürlich die Interpretation
dieser Daten. Das ist für mich der zweite Aspekt von Big Data. Statistische
Modelle unterstützen die Interpretation dieser Daten. Sie automatisieren den
Arbeitsprozess und finden die relevanten Muster in diesen Daten“, so Bertram.
Dr. Stefan Simianer aus
der Entwicklungsabteilung von AbbVie
Deutschland sprach den konkreten
Nutzen aus Sicht der Industrie an: „In der personalisierten Medizin fallen
sehr viele Daten an – zum Beispiel von Tumorgenomen in der Krebsmedizin.
Mithilfe deren Analyse ist es möglich, gezielt Patienten für personalisierte
Therapien auszuwählen. Dies bedeutet eine viel größere Präzision der Therapie.“
Gesellschaftlicher
Diskurs zum Umgang mit Patientendaten gefordert
Natürlich wirft dieser Fortschritt Fragen zu den
Patientenrechten und zum Datenschutz auf. Oliver Schenk, Leiter der Abteilung
Grundsatzfragen und Telematik im Bundesministerium für Gesundheit, mahnte
einen gesellschaftlichen Diskurs darüber an, in welchem Maß Menschen ihre
Daten preisgeben wollen: „Mehr als jeder zweite Bürger ist bereit, Daten für
die medizinische Forschung zur Verfügung zu stellen.“ Der Datenschutz sei ihnen
zwar dabei sehr wichtig, das hänge aber auch stark von der Situation ab, in der
sich der Einzelne befinde. Schenk forderte daher: „Wir brauchen einen
gesamtgesellschaftlichen Dialog über den Umgang mit persönlichen Daten, über
den Datenschutz und über den Einsatz von Daten in der medizinischen Forschung
sowie im Gesundheitssystem allgemein.“
Datenschutz
muss Markenzeichen der digitalen Medizin sein
In der kritischen
Begleitung dieses Big-Data-Prozesses nimmt die Politik eine zentrale Funktion
ein. Dr. Katja Leikert, MdB und CDU/CSU-Mitglied im Gesundheitsausschuss des
Bundestags, sieht den gesamtgesellschaftlichen Dialog als eine Aufgabe der
Politik an. Ihre Forderung war klar: „Datenschutz und Datensicherheit müssen
Markenzeichen des digital vernetzten Gesundheitswesens sein, um das Vertrauen
der Patienten zu gewinnen.“
Dass es hierbei keine
einfachen, geschweige denn perfekten Lösungen geben wird, verdeutlichte
SAP-Experte Bertram: „Datenschutz ist vor allem in der Big-Data-Analyse relevant,
weil wir dort ja auf große, hochqualifizierte Referenzdatensätze zugreifen
müssen. Da möchte man natürlich, dass aus diesem Referenzdatensatz keine
Rückschlüsse auf individuelle Personen gezogen werden können. Wenn ich jedoch
das Identifikationsrisiko für den Einzelnen verkleinern will, dann muss ich
Informationen aus dem Datensatz herausnehmen. Das allerdings schmälert
wiederum den Nutzen des Datensatzes. Wir müssen also eine gesellschaftlich
konsentierte Balance finden.“ Die entscheidende Frage laute somit: „Wie viel
Re-Identifikation sind wir bereit zu akzeptieren, um einen Nutzen für die
Medizin zu erzielen?“
Eine Schlüsselrolle bei den Datensammlungen werden die
Ärzte spielen, wie Bertram erläuterte: „Wenn wir darüber sprechen, dass Klinik A
die Daten von Klinik B nutzen kann, um Rückschlüsse für die eigene Behandlung
zu ziehen, dann ist es nicht nur eine Frage der technischen Standards, sondern
auch der semantischen. Hierfür aber müssen zum Beispiel die Fachgesellschaften
inhaltliche Strukturen schaffen und medizinische Inhalte systematisieren und
standardisieren, um sie dann technisch aufbereiten zu können. Konkret geht es
also etwa in der Neurologie um die Frage, welche Skala für die
Schmerzempfindungen allgemein gelten soll.“ Als Vorbild nannte Bertram den
Meta-Thesaurus des National Cancer Institute in den USA, der es erlaube,
strukturierte Inhalte technisch abzubilden.
Katja Leikert bezog sich
in ihrem Beitrag auf die parlamentarische Diskussion. Am Beispiel des
Transplantations-Registergesetzes könne man erkennen, wie schwierig es sei, an
verschiedenen Stellen anfallende Daten vergleichbar zu kodieren, also zu
„parametrisieren“. „Die ärztliche
Selbstverwaltung muss sich auf solche Standards der semantischen Kodierung
medizinischer Sachverhalte einigen“, forderte die Bundestagsabgeordnete. Ohne
Standardsetzungen durch die ärztliche Selbstverwaltung blieben nur autoritäre
Vorgaben der Politik, die Leikert für „weniger gut“ hält.
Wem gehören die Erlöse aus der Big-Data-Nutzung?
Zuletzt widmete sich die Diskussion den Problemen, die Big
Data als Wirtschaftsgut mit sich bringt. In der Industrie verursacht vor allem
die offene Frage der Produktvalidierung große Unsicherheit. Dominik Bertram
fragte: „Nach welchen Standards funktioniert eigentlich die Validierung von
Softwareprodukten im Gesundheitswesen?“ Wenn SAP Softwareverfahren
entwickle, die für diagnostische oder therapeutische Zwecke verwendet werden,
fielen diese wahrscheinlich unter das Medizinproduktegesetz. „Wir müssen abschätzen
können, was das konkret bedeutet. Welche Standards werden dort angelegt? Wie
wird speziell bei Softwareprodukten überprüft, ob die gewünschte Wirkung
erfolgt? Wie funktioniert die Regulierung als Medizinprodukt? Hier sind klare,
nachvollziehbare Regeln sinnvoll“, stellte Bertram fest.
Für Dr. Stefan Simianer,
AbbVie, steht auch die Frage des Dateneigentums ungelöst
im Raum: „Die Idee, dass eine Firma
alleine die Entwicklung von der Klinik bis zur Zulassung stemmt, ist heute eine
Illusion. Da sind Kooperationen, Partnerschaften und innovative Modelle für
die Zukunft wichtig. Data Ownership lässt sich da nicht beziffern und ist nicht
geregelt“ – genauso wenig wie die Frage, wer von den Big-Data-getriggerten
Erlösen profitiere, erläuterte Simianer.
Gerade diese Detailfragen zeigen, dass der „ungehobene
Schatz“ Big Data zwar ein vielversprechendes Projekt für die Medizin der
Zukunft ist, dass die Gesellschaft im Allgemeinen und die Ärzteschaft im
Besonderen dadurch aber auch vor große Herausforderungen gestellt wird. Dabei
ist der oft zitierte Datenschutz nur eine von vielen offenen Fragen. ( fgr)
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