Thema: Krankenhausstrukturgesetz
Mit dem Anspruch der Fallzahlreduzierung und der
Strukturbereinigung gestartet, wandelte sich das Krankenhausstrukturgesetz
(KHSG) im parlamentarischen Prozess zur populistischen Allzweckwaffe, die
Qualitätssteigerung ins Visier nahm und gleichzeitig Personalaufstockungen in
Pflege und Medizin versprach. Die Kardinalfrage der Finanzierung der
Investitionskosten blieb dabei ungelöst, weil sich die Bundesländer wieder
einen schlanken Fuß machen. Auf dem Hauptstadtkongress 2016 befasste sich eine
fachübergreifende Expertenrunde mit der Thematik.
„Krankenhausstrukturgesetz – Top oder Flop?“ fragten die
Organisatoren des Hauptstadtkongresses, ohne am Ende tatsächlich eine Antwort
geben zu können. Moderator Dr. Robert Paquet erläuterte zu Beginn die
Problematik: „Selten hat sich die Motivationslage im Laufe eines
Gesetzgebungsverfahrens so grundlegend verändert wie beim
Krankenhausstrukturgesetz.“ Die ursprüngliche Intention des Gesetzes sei die
Begrenzung der kritisch gesehenen Mengenentwicklung gewesen. Die Rede war von
zu vielen Operationen bei bestimmten Indikationen. „Man hatte die Absicht, das
stationäre Angebot zu bereinigen, auch mithilfe einer Qualitätsdiskussion.
Heute aber ist das Ergebnis geprägt von ganz anderen Zielen: Es geht darum, das
Personal der Kliniken aufzustocken, den Krankenhäusern zusätzliche Einnahmen zu
verschaffen und Veränderungen so behutsam wie möglich zu gestalten“, fasste
Paquet zusammen.
Die Ausgangspunkte des KHSG seien zum einen eine medizinisch
nicht begründete Mengenausweitung und zum anderen eine rasante Zunahme
defizitärer Krankenhäuser gewesen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte
Qualitätsoffensive für die Krankenhäuser wurde daher von den Kliniken zunächst
einmal als eine Bedrohung wahrgenommen, so Paquet. Im Oktober 2015 wendete sich
jedoch das Blatt. Auf einmal gab es dickes Lob von der deutschen
Krankenhausgesellschaft, wie Paquet ausführte. Zufriedene Gesichter gab es
damals bei den Krankenhäusern, bitterböse Mienen bei den
Krankenkassen, die eine vertane Chance beklagten. Einig war man sich am Ende
nur in dem einen Punkt, dass das Problem der Investitionskosten-Finanzierung
in den Kliniken ohne Lösung blieb – wieder einmal.
Das Pflegeprogramm ist ein Tropfen auf den heißen Stein
Für Barbara Schulte, Geschäftsführerin Finanzen und
Infrastruktur der Klinikum Region Hannover GmbH, setzt das KHSG kaum reale
Akzente. „Das KHSG wird nicht mehr Pflegepersonal in die Häuser bringen. Das
Pflegeprogramm macht für unsere Region gerade einmal zehn Pflegevollkräfte aus.
Die Zuwachsquote beträgt weniger als ein Prozent“, kritisiert die
Finanzmanagerin eine reine Symbolpolitik. Stattdessen setze der Klinikbetreiber
vor allem auf Eigeninitiative. „Wir als Klinikum Region Hannover haben im
Zusammenhang mit unserer Klinikstrategie 2020 im vergangenen Jahr ein
Krankenhaus geschlossen, Leistungen verlagert und neue Schwerpunkte gebildet.
Wir haben dafür Investitionsmittel beim Land beantragt und warten nun auf eine
Entscheidung“, so Schulte. Man werde sehen.
Finanzierung der Investitionen als Schwarzer-Peter-Spiel
Sonnen- und Schattenseiten des Gesetzes beschrieb Gabriele Sonntag (Foto), kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Tübingen. „Als Verband der Universitätskliniken haben wir das KHSG positiv bewertet. Das Gesetz hat Chancen, weil eine verstärkte Förderung für Zentren vorgesehen ist, weil eine besondere Finanzierung und Strukturierung der Notfallvorhaltung geplant ist und die qualitätsorientierten Finanzierungen im Vordergrund stehen“, so Sonntag.
Negativ seien jedoch die vielen ungeregelten Punkte: Da die
Finanzierung der Investitionskosten nach wie vor ein Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Bund und Ländern sei,
gebe es keine Lösung drängender Finanzfragen. Die Kosten-Preis-Schere gehe noch
immer auseinander. Sonntag legte ihre Einschätzung dar: „Sicherlich gibt es
aufgrund des Orientierungswerts, der 2018 greifen soll, eine Verbesserung.
Allerdings ist auch das nicht mehr als ein Silberstreif am Horizont und bislang
ist kein einziger Euro geflossen. Im vergangenen Jahr haben wir eine
Basisfallwerterhöhung von 1,04 % erhalten, 2016 werden es 1,4 % sein. Sie
können sich vorstellen, wie bei uns im Betrieb die Kostenentwicklung aussieht
und was wir wieder alles einsparen müssen.“ Ausgesprochen perfide sei das
nutzlose Pflegestellenförderprogramm.
Spezialisierung der Unikliniken wird bestraft
Typisch für die Symbolpolitik des Gesetzes sei die für Universitätskliniken elementare Frage der Extremkosten. Dieser Aspekt fehle im neuen Gesetz vollständig. Aktuelle Gutachten bewiesen eindeutig eine überproportionale Belastung der Häuser mit Maximalversorgung und der Universitätskliniken. Trotzdem sei wieder nichts passiert. Sonntag belegte dies mit einem Beispiel aus der Praxis „Wenn wir zum Beispiel die Kosten für intraoperative Magnetresonanz-Tomografien, also Wartung, Personalkosten, Technik usw., abbilden, dann legen wir sie natürlich auf alle damit verbundenen Fälle um. Das staatliche Entgeltinstitut INeK hält uns dann Unfähigkeit vor, normale Eingriffe zu vernünftigen Preisen erbringen zu können“.
Ähnlich geht es mit den Mengenrabatten. Der
Fixkosten-Degressionsabschlag, der jetzt eingeführt werden soll, werde vor
allem jene Kliniken bestrafen, die aufgrund von Spezialisierung und technischem
Standard ein Wachstum der Menge zu verzeichnen hätten. „Universitätskliniken
haben fast alle einen Anstieg. Der Grund ist eine immer stärkere
Zentralisierung in der Medizin. Viele Fälle können nur noch in den hochspezialisierten
Einrichtungen behandelt werden. Daher wird es weitere Zentralisierungen geben
und damit auch weitere Mengeneffekte. Der Fixkosten-Degressionsabschlag
bestraft letztlich Spezialisierung“, zog Sonntag resigniert Bilanz.
Konsens zur Nutzung der Ressourcen ist nötig
Spezialisierung und Qualität waren die Schlagworte, die Dr. Mani Rafii, Mitglied des Vorstands der Barmer GEK, besonders in den Vordergrund stellte. „Das Gesetz betont vor allen Dingen den Qualitätsaspekt. Die investierten Geldmittel entsprechen ja heute nicht der dadurch produzierten Menge an medizinischer Qualität. Ich finde es gut, wenn wir spezialisierte Versorgung an Zentren konzentrieren. Gleichzeitig wollen aber auch die peripheren Krankenhäuser weiter wachsen. Wir brauchen unbedingt einen gesellschaftlichen Konsens darüber, was wir uns mit dem zur Verfügung stehenden Geld in der Gesundheitsversorgung leisten wollen“, forderte Rafii mit Nachdruck.
Heftige Vorwürfe an die Bundesländer
Prof. Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der DAK Gesundheit, griff die Bundesländer scharf an. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesländer seit 20 Jahren ihren Verpflichtungen zur Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern nicht nachkommen. Das ist der Kern aller Probleme in den deutschen Krankenhäusern. Am Ende geschieht aber nichts, weil die einzelnen lokalen Krankenhäuser doch wieder von ih-ren jeweiligen Planungsbehörden abhängig sind. Wir haben es hier mit einem System zu tun, das sich quasi ständig selbst narkotisiert“, stellte Rebscher fest.
Clevere Krankenhausmanager trieben deshalb ihr hausinternes
Controlling an, um nach DRGs mit halbwegs realistischen Deckungsbeiträgen zu
fahnden. „Wenn dies 2.000 Krankenhäuser tun, dann dürfen wir uns anschließend
nicht wundern, wenn wir 200 Fallpauschalen mit stark ansteigenden Fallraten
haben und dass wir uns die Mengenentwicklung nicht mehr erklären können. In
Wahrheit ist das völlig normal“, erläuterte Rebscher. Die zentrale
Qualitätsfrage sei ja, ob die gestellte Indikation in jedem dieser Fälle
überhaupt richtig gewesen sei.
Debatin geißelt deutsche „Jammerdiskussion“
Prof. Jörg F. Debatin (Foto), in London ansässiger Vizepräsident und CTO von GE Healthcare und früherer UKE-Manager, relativierte die deutschen Probleme aus internationaler Sicht. „Die deutsche Diskussion wird auf einem sehr hohen Jammerniveau geführt. Natürlich wird das KHSG nicht zu höheren Geldzahlungen führen. Wir müssen froh sein, wenn es nicht weniger Geld wird. Wir sollten uns von der Vorstellung verabschieden, dass Gesundheit weiterhin expandiert und mit zunehmenden Geldmitteln finanziert wird“, analysierte Debatin nüchtern. Medizinische Qualität sei der Indikator für die Geldverteilung. Debatin plädierte für Mindestmengen als Maßstab für Geldzuweisungen: „Ich glaube schon, dass man einen Eingriff besser macht, wenn man ihn häufiger macht. Insofern sprechen wir da über einen gewissen Konzentrationsprozess und den halte ich in der Tat für sinnvoll.“
Im Argen liegt es aus Debatins Perspektive vor allem bei
zwei Kardinalthemen: Digitalisierung und Weiterbildung. Im internationalen
Vergleich falle Deutschland sowohl durch die ungenügende Entwicklung der
vernetzten digitalisierten Medizin als auch durch die unstrukturierte und ineffektive
Weiterbildung seiner Ärzte stetig zurück. Hier müssten Reformen ansetzen.
(Autor: Franz-Günter Runkel, Fotos: Runkel)
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